Nutzungsreglement

Nutzungsreglement

Version 2023-12-23

Nutzung

Der Zweck des Community Racks ist eine Bereitstellung von Colocation / Housing für die Mitglieder des Vereins. Das Angebot des Community Racks soll in keiner Weise Konkurrenz zu kommerziellen Colocation / Housing Anbietern bilden.

Finanzierung

Im Vordergrund steht der Community-Gedanke. Die Kosten werden fair unter allen Teilnehmenden verteilt. Je mehr Personen das Rack nutzen, desto günstiger wird es für alle. Die Anpassung des Preises geschieht monatlich oder nach Bedarf durch den Vorstand.

Unterschieden wird zwischen folgenden Kosten:

  • Einmalige Kosten für Anschaffungen und Investitionen (Eintrittsgebühr)
  • Wiederkehrende Nutzungskosten für Platzverbrauch
  • Wiederkehrende Nutzungskosten für Stromverbrauch

Bis auf weiteres ist die verbrauchte Bandbreite pauschal in den Nutzungskosten enthalten, siehe dazu auch den Punkt “Fair Use”.

Eintrittsgebühr

Um die einmaligen Anschaffungskosten für Infrastruktur zu decken, wird eine Rack-Eintrittsgebühr von

CHF 100.-

erhoben. Diese Kosten fallen pro Gerät an und nicht pro Mitglied.

Wiederkehrende Nutzungskosten

Per 01.01.2024 gelten folgende berchnungsgrundlagen

Jede Höheneinheit hat eine direkt eingerechnete Energiepauschale pro Gerät

  • 1 HE - 100 Watt Energiepauschale
  • Zero U - 20 Watt Energiepauschale

Fair Use: Es gilt eine abgestufte Fair Use Policy, welche es den Mitgliedern erlaubt die Energiepauschale zu überschreiten ohne das es direkt eine Kostenfolge hat. Nach einem Jahr wird der Faktor der Fair Use Policy verringert und schlussendlich im Jahr 2026 komplett abgeschafft.

Fair Use Faktoren:

  • 2024: Faktor 2
    • 1 HE = max 200 Watt
    • Zero U = 40 Watt
  • 2025: Faktor 1.5
    • 1 HE = max 150 Watt
    • Zero U = 30 Watt
  • 2026: Fade-Out der Fair Use Faktoren = Faktor 1
    • 1 HE = max 100 Watt
    • Zero U = 20 Watt

Kommerzielle Nutzung

Die Geräte im Rack sollen hauptsächlich privat genutzt werden. Wird mit dem Gerät Geld verdient oder wird es kommerziell genutzt, muss der Vorstand informiert werden, welcher über die Legitimität entscheidet. Ziel: Wir wollen keine Konkurrenz zu kommerziellen Colocation / Housing Anbieter sein.

SLA / Verfügbarkeit

Es wird kein SLA garantiert. Die Verfügbarkeit ist best-effort.

Basisinfrastruktur und deren Betrieb (Betriebsgruppe)

Unter Basisinfrastruktur fällt alles, was für den Betrieb eines Colocation Racks notwendig ist:

  • Routing inkl. BGP
  • LIR (Internet Adressresourcen)
  • Switching
  • Strom- und Leistungsbereitstellung
  • Community Server (Wiki, Website, Monitoring)

Eine Betriebsgruppe ist verantwortlich für den Betrieb. Diese organisiert sich selbstständig und rapportiert einmal jährlich an die Mitgliederversammlung. Anschaffungen können im Rahmen des von der Mitgliederversammlung gesprochenen Budgets gemacht werden. Grössere Anschaffungen und Änderungen an der Infrastruktur bedürfen einen Antrag an die Mitgliederversammlung.

Aufgaben der Betriebsgruppe:

  • Unterhalt Basisinfrastruktur
  • Sicherstellung Zugang zum Rack
  • Verfügbarkeit Netzwerk und Strom (Monitoring)
  • Hilfeleistung bei Problemen
  • Weiterentwicklung der technischen Basis
  • Verwaltung der verfügbaren Resourcen:
    • IP Adressierung
    • Strom / Leistung
    • Platz im Rack
  • Technische Abwicklung Zu- und Abgänge im Rack
  • Bearbeiten und weiterleiten von Abuse oder DMCA Cases in Rücksprache mit dem Vorstand

Zugang zum Rack

Da jeder Zugang (Schlüssel / Erfassung von Fingerprint) kostenpflichtig ist, wird der Zugang auf eine minimale Anzahl Personen beschränkt. Diese erklären sich bereit, allen Teilnehmern des Racks für Zugang zum Rack zur Verfügung zu stehen.

Geräteinhaberschaft

Das gesamte Material der Basisinfrastruktur gehört dem Verein oder wird vom Verein gemietet. Wird ein Gerät gemietet, muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Regelung vorliegen.

Fair Use

Es wird erwartet, dass die Teilnehmer des Racks sich fair gegenüber den anderen Teilnehmern und dem Verein verhalten. Einschliesslich:

  • Keine übermässige Nutzung der verfügbaren Bandbreite (max 100Mbps - 95percentile)
  • Keine übermässige Belastung der Stromversorgung
  • Keine illegalen Tätigkeiten

Hält sich ein Teilnehmer nicht an diese Regeln, werden die anfallenden Kosten dem entsprechenden Teilnehmer verrechnet. Im Härtefall kann ein Teilnehmer vom Gebrauch des Racks ausgeschlossen werden (siehe Auschluss).

Ausschluss

Falls ein Mitglied durch Verstösse gegen das Nutzungsreglement auffällt oder den reibungslosen Betrieb des Community Racks stört, kann die Betriebsgruppe dies dem Vorstand melden. Dieser wird danach über einen Ausschluss aus dem Community Rack beraten.

Haftung

Der Verein übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit von Strom und Netzwerkanbindung. Jeder Nutzer ist für seine Geräte selber verantwortlich. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

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CommunityRack.org
8000 Zürich
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