Version 2023-12-23
Der Zweck des Community Racks ist eine Bereitstellung von Colocation / Housing für die Mitglieder des Vereins. Das Angebot des Community Racks soll in keiner Weise Konkurrenz zu kommerziellen Colocation / Housing Anbietern bilden.
Im Vordergrund steht der Community-Gedanke. Die Kosten werden fair unter allen Teilnehmenden verteilt. Je mehr Personen das Rack nutzen, desto günstiger wird es für alle. Die Anpassung des Preises geschieht monatlich oder nach Bedarf durch den Vorstand.
Unterschieden wird zwischen folgenden Kosten:
Bis auf weiteres ist die verbrauchte Bandbreite pauschal in den Nutzungskosten enthalten, siehe dazu auch den Punkt “Fair Use”.
Um die einmaligen Anschaffungskosten für Infrastruktur zu decken, wird eine Rack-Eintrittsgebühr von
CHF 100.-
erhoben. Diese Kosten fallen pro Gerät an und nicht pro Mitglied.
Per 01.01.2024 gelten folgende berchnungsgrundlagen
Jede Höheneinheit hat eine direkt eingerechnete Energiepauschale pro Gerät
Fair Use: Es gilt eine abgestufte Fair Use Policy, welche es den Mitgliedern erlaubt die Energiepauschale zu überschreiten ohne das es direkt eine Kostenfolge hat. Nach einem Jahr wird der Faktor der Fair Use Policy verringert und schlussendlich im Jahr 2026 komplett abgeschafft.
Fair Use Faktoren:
Die Geräte im Rack sollen hauptsächlich privat genutzt werden. Wird mit dem Gerät Geld verdient oder wird es kommerziell genutzt, muss der Vorstand informiert werden, welcher über die Legitimität entscheidet. Ziel: Wir wollen keine Konkurrenz zu kommerziellen Colocation / Housing Anbieter sein.
Es wird kein SLA garantiert. Die Verfügbarkeit ist best-effort.
Unter Basisinfrastruktur fällt alles, was für den Betrieb eines Colocation Racks notwendig ist:
Eine Betriebsgruppe ist verantwortlich für den Betrieb. Diese organisiert sich selbstständig und rapportiert einmal jährlich an die Mitgliederversammlung. Anschaffungen können im Rahmen des von der Mitgliederversammlung gesprochenen Budgets gemacht werden. Grössere Anschaffungen und Änderungen an der Infrastruktur bedürfen einen Antrag an die Mitgliederversammlung.
Aufgaben der Betriebsgruppe:
Da jeder Zugang (Schlüssel / Erfassung von Fingerprint) kostenpflichtig ist, wird der Zugang auf eine minimale Anzahl Personen beschränkt. Diese erklären sich bereit, allen Teilnehmern des Racks für Zugang zum Rack zur Verfügung zu stehen.
Das gesamte Material der Basisinfrastruktur gehört dem Verein oder wird vom Verein gemietet. Wird ein Gerät gemietet, muss ein schriftlicher Vertrag mit genauer Regelung vorliegen.
Es wird erwartet, dass die Teilnehmer des Racks sich fair gegenüber den anderen Teilnehmern und dem Verein verhalten. Einschliesslich:
Hält sich ein Teilnehmer nicht an diese Regeln, werden die anfallenden Kosten dem entsprechenden Teilnehmer verrechnet. Im Härtefall kann ein Teilnehmer vom Gebrauch des Racks ausgeschlossen werden (siehe Auschluss).
Falls ein Mitglied durch Verstösse gegen das Nutzungsreglement auffällt oder den reibungslosen Betrieb des Community Racks stört, kann die Betriebsgruppe dies dem Vorstand melden. Dieser wird danach über einen Ausschluss aus dem Community Rack beraten.
Der Verein übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit von Strom und Netzwerkanbindung. Jeder Nutzer ist für seine Geräte selber verantwortlich. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.